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Donnerstag, 21.11.2024
RECHTSANWALTKANZLEI SCHÜTZKE
Baasdorfer Str. 1
06366 Köthen
Tel. +49 (3496) 309355
Fax +49 (3496) 309356
kanzlei@schuetzke.de
Verkehrsrecht
Um nach einem Verkehrsunfall zu einer möglichst raschen Regulierung des Unfallschadens durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu kommen, ist es erforderlich, alle notwendigen Daten möglichst vollständig zu sammeln:
.Feststellung des Schädigers, des Halters, seiner Versicherung, der KFZ-Kennzeichen und sonstiger Beteiligter,
. Aufnahme der Adressen von Zeugen,
. Gemeinsames Ausfüllen eines Unfallberichts,
. Fotos vom Unfall machen
Daneben sollte man auf folgendes achten:
. Keine spontanen Schuldanerkenntnisse unterschreiben,
. Absichern der Unfallstelle,
. Falls die Polizei gerufen wird (was außer bei Kleinstunfällen in der Regel zu empfehlen ist), nichts an der Unfallstelle verändern, bis der Unfall protokolliert ist. Ansonsten zumindest Fotos bzw. eine Unfallskitze anfertigen, die von beiden Seiten unterschrieben wird.
Grundsätzlich muß die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auch die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwalts übernehmen. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Waffengleichheit. Ein Rechtsanwalt kennt auch die einzelnen Schadenspositionen, die neben dem eigendlichen "Blechschaden" zu regulieren sind. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers weist in der Regel nicht auf solche Positionen hin.
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